23.10.2017 | Die Breitbandversorgung Rien-Neckar weist auf mögliche Probleme bei getrennten Verträgen für Telefonie und Internet mit Altanbietern hin – Kostenlose Beratung und Hilfe im BBV-Shop
Der nächste Schritt in die Glasfaserzukunft für Bretten naht. In den beiden Stadteilen Ruit und Sprantal wird die BBV ab dem 1. Dezember 2017 die ersten Haushalte an ihr Netz anschließen. Dies könnte jedoch nicht für jeden Haushalt reibungslos von statten gehen. Grund hierfür sind immer noch bestehende getrennte Verträge mit den Altanbietern von Telefonie- und Internetdiensten. Hierauf weist die BBV hin und gibt einige dringende Empfehlungen.
Das Unternehmen trifft derzeit erste Vorbereitungen, um auslaufende Verträge von Kunden in Ruit und Sprantal mit ihren derzeitigen Telekommunikationsanbietern rechtzeitig für den Wechsel ins Glasfasernetz zu portieren. Bei der Kontaktaufnahme mit den alten Anbietern wurde die BBV in einigen Fällen darüber informiert, dass Kunden zwei getrennte Verträge für Telefonie und Internet mit diesem und einem anderen Anbieter abgeschlossen haben.
Hat der Kunde einen Vertrag mit dem Altanbieter, der Internet und Telefonie kombiniert, und liegt ein korrekt ausgefüllter Portierungsauftrag vor, dürfte es keine Probleme geben. Anders liegt der Fall, wenn tatsächlich zwei Verträge mit unterschiedlichen Anbietern vorliegen. Dann muss der Kunde der BBV einen Portierungsauftrag für den Telefonanschluss erteilen und den Internetanschluss bei dem anderen Anbieter selber kündigen. Hier hilft die BBV gerne weiter.
Zudem berichten Kunden über Probleme mit einen lokal tätigen Altanbieter. Dieser will sie nicht aus den bestehenden Kombiverträgen entlassen und ist der Auffassung, dass es sich um verschiedene Verträge handelt. Daher entlässt dieser Anbieter derzeit seine Kunden bei der Portierung zum Vertragsende nur aus dem Telefonvertrag. Hier müssen Kunden den Anbieter darauf hinweisen, dass mit der Portierung auch der Internetvertrag endet. Die BBV wird diesem Altanbieter bei der Portierung auch ausdrücklich noch einmal auf das Ende des Internetvertrages hinweisen.
„Vielen Kunden ist dies in der Praxis gar nicht bewusst“, berichtet Wolfgang Ruh, Leiter Vertrieb der BBV Deutschland. Er rät daher dringend allen Kunden, sich ihre Altverträge genau anzuschauen, insbesondere wenn Verträge mit unterschiedlichen Anbietern vorliegen.
Gerne hilft das BBV-Team im Shop der Weißhofer Galerie dabei weiter, die richtigen Schritte für eine rechtzeitige Kündigung und die gewünschte Portierung aufs BBV-Netz vorzubereiten.
„Beim Antrag ist grundsätzlich darauf zu achten, für jeden einzelnen Vertrag korrekte Angaben zu machen. Das trifft insbesondere auf die Adresse sowie den bisherigen Anschluss und Verträge zu. Nur wenn diese Daten korrekt sind, kann die BBV den Anschluss oder die Anschlüsse beim bisherigen Anbieter kündigen. Auf keinen Fall sollte der Kunde selbst die Kündigung seines Telefonanschlusses an seinen bisherigen Anbieter schicken“, empfiehlt Wolfgang Ruh abschließend
Bild: Symbolbild Medienarchiv
(tf)
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